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06/16/2003: "Überbrückungsgeld"

Überbrückungsgeld oder die unendlichen Leiden des G, so oder so ähnlich könnte eine Geschichte lauten die ich in mittelbarer Zukunft (vielleicht) einmal zu Papier bringe - und sei es auch nur zu virtuellem Papier. Als alternativer Titel ist aber auch etwas in der Form Überbrückungsgeld oder die unglaubliche Geschichte des G denkbar.
Heute bekam ich vom Arbeitsamt eine Mail, was prinzipiell eine gute Sache ist, nur entsprach der darin transportierte Wortlaut nicht ganz meinen Vorstellungen oder genauer ausgedrückt, nicht ganz meinen Erwartungen. Sei's drum, nach einigen Irrungen und Wirrungen scheint es so, als wäre mein Antrag auf Überbrückungsgeld nun endlich auf den Weg gebracht. Ich harre nun gespannt der Dinge, die da kommen werden und drücke mir mal feste die Daumen ;-)


posted by gerald at 05:54 PM GMT

Replies: 15 Comments


Da druecke ich mal feste mit!

Wolfgang Flamme said at 06/29/2003 02:23 AM GMT


Danke, ich war in der Zwischenzeit auch nicht wirklich nur am Daumen drehen, sondern bin einigen Mitarbeitern des Arbeitsamtes schon noch weiter auf die Fuesse getrampelt - bildlich gesprochen ;-)

Gerald said at 06/29/2003 07:26 PM GMT


Das Daumendrücken hat sich gelohnt. Vor 3 Tagen flatterte der Bewilligungsbescheid für das Überbrückungsgeld in Haus.

Aber eines habe ich aus der ganzen Sache gelernt. Wer sich auf andere (in diesem Fall das Arbeitsamt) verlaesst, der ist verlassen. Ohne permanentes Nachfragen und Hinterherhaken wäre mein Antrag wahrscheinlich immer noch unter irgendwelchen Stapeln unerledigter Anträge verschollen.

Gerald said at 07/05/2003 10:48 PM GMT


Herzlichen Glückwunsch zur Bewilligung und vor allem viel Glück für die Realisierung des Business Plans, die eigentliche Herausforderung. ;) Dafür drücke ich ganz fest die Daumen.

Mit was werden Sie sich denn selbständig machen?

Andreas Lutz
www.ueberbrueckungsgeld.de

PS: Was für eine Blogger-Software verwenden Sie? Ich möchte auch einen Blog aufmachen und bin auf der Suche. Thx vorab.

Andreas Lutz said at 08/06/2003 06:52 PM GMT


IT Beratung & Entwicklung ist der Name unter dem ich mich selbstaendig mache. Mein Hauptfokus liegt zur Zeit aber eindeutig auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung, und wie man sieht hat das ja sogar mit dem Begriff Überbrückungsgeld in Google ganz gut geklappt ;-) Zumindest wurde ich ja wohl so gefunden.
www.ueberbrueckungsgeld.de steht sowieso ganz oben, das ist fein.

Mein Blog nutzt die Software Greymatter, welche ich mir natuerlich auch ein wenig suchmaschinenfreundlicher gestaltet habe. Der Link ist im Fuss der Seite zu finden. Gefaellt mir persoenlich ganz gut, ansonsten wuerde ich noch MoveableType empfehlen.

Gerald said at 08/08/2003 03:50 PM GMT


Hallo,
ich hab das Theater um das ÜG nun auch endlich hinter mir. Läuft nicht alles so wie man sich das immer erhofft :-)

Warum ich Sie/dich anschreibe ist Ihre Tätigkeit "Hauptfokus liegt zur Zeit aber eindeutig auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung".

Ich benötige hier eine Person, die kostenpflichtig mein Unternehmen (Website) nach oben bringt (Google).

Falls Interesse, bitte unter der a.g. Emailadresse melden.

Viele Grüsse,
Boris

Boris said at 08/28/2003 11:51 AM GMT


Hallo und herzlichen Glückwunsch!

Ich beginne mit meiner Geschäftstätigkeit "erst" am 1.11.03. Deshalb durfte ich meinen Antrag auf Überbrückungsgeld noch nicht abgeben. Nun wird`s aber Zeit. Da machen mir doch diverse Personen -einschließlich Arbeitsamt- Angst, daß es grundsätzlich zum Ende des Jahres kein Geld mehr gibt! Für Anregungen, wie man sich trotzdem durchsetzt, wäre ich sehr dankbar.

Gruß Caro

Caro said at 08/29/2003 07:33 PM GMT


Caro, ich habe deinen Beitrag erst jetzt entdeckt, ich wuerde an deiner Stelle darauf bestehen den Antrag jetzt schon zu stellen, mit Termin fuer 1.11.03. Das muss gehen, denn bei anderen hat das auch schon funktioniert. Lass dir nichts erzaehlen, sondern mach Druck. Das ist die beste Strategie. Immer nachfragen, immer draengeln, immer nerven, dann bearbeiten die dich allein um endlich Ruhe vor dir zu haben. Glaub mir das, ich spreche aus Erfahrung. Nur nicht abwimmeln lassen, ansonsten versuch jemand anderen im Amt etc. zu erwischen und zu bedraengen, wenn es mit deinem Sachbearneiter nicht klappen will. Oder versuche dich nach oben verbinden zu lassen. Spute dich, denn das Geld hält m.E. nicht ewig vor. Und zudem ist das anscheinend von Amt zu Amt und/oder Landesarbeitsamt zu Landesarbeitsamt unterschiedlich.
Ich wuensche dir auf jeden Fall viel Glueck!

Gerald Steffens said at 09/07/2003 04:22 PM GMT


Boris, schoen dass es geklappt hat. Das laeuft von Amt zu Amt unterschiedlich. Waehrend ein Kollege noch nach mir bei seinem Amt anfragte, hatte er keinerlei Probleme und bekam sein Überbückungsgeld Ruck-Zuck, und bei meinem Amt war Antragsstopp. Fuer lockere 6 Wochen, und wenn ich nicht selber nachgehakt haette waere ich wohl heute noch am warten. Alles Gute deiner Businessplan Manufaktur.

Gerald Steffens said at 09/07/2003 04:27 PM GMT


Glückwunsch, Gerald.

Gruß
ralf

Ralf Dammrose said at 09/25/2003 07:29 PM GMT


Hallo,habe den Begriff "Überbrückungsgeld" über Google gesucht und bin zufällig auf diese Seite gestoßen. Wo bin ich hier gelandet? Wer kann mir sagen, ab wann es möglich ist Überbrückungsgeld zu bekommen? Gibt folgenden Fall eine Freundin von mir mit zwei Kinder!! bekommt keine Arbeitslosenhilfe mehr,weil sie ein Haus hat (zwei Ferienwohnungen).Sie kann jedoch nicht davon leben und ist finanziell sehr schlecht dran.Ab nächsten Jahr ist sie auch nicht mehr krankenversichert (kinder auch). Sozialhilfe würde sie auch nicht bekommen, wegen des Hauses?? Wer weiß Rat in solch einem Fall? Sie sucht auch einen Job, wegen ländlicher Gegend fast unmöglich.Weiß jemand, ob in einem solchen Fall Überbrückungsgeld möglich ist? Oder ab wann wird Überbrückungsgeld gegeben? Für jede Antwort wäre ich dankbar. Ansonsten wünsche ich schöne Feiertage...tschüss Annie

Hallo? said at 12/17/2003 02:29 PM GMT


Tja, Annie, das sieht - aber nur auf den ersten Blick - nicht einfach aus für Deine Freundin, denn: sie bezieht kein ArbeitslosenGELD und hat somit keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld.
Aber es gibt drei Wege:
Der erste ist: die Flucht nach vorn.
Ferienwohnungen verbessern, Einnahmen erhöhen, weitere Ferienwohnungen hinzu nehmen, Werbung, Firmengründung(ohne Überbrückungsgeld), Konzept, Businenessplan(so heißt jetzt Geschäftsidee), Investition: PC, Internet, website, Kreditaufnahme...das alles geht auch mit Kindern von Zuhause aus. Aber braucht eine tüchtige, erfahrene Beraterin. Vielleicht kennt ihr eine.(Vielleicht eine von den Chickeria-Tussies, mit denen ihr nie etwas zu tun haben wolltet).
Zweitens: Rechnen! Hausverkauf- o.k., ich weiß, dass das unter Zeitdruck und in Finanznot immer ein schlechtes Geschäft bedeuten kann. Aber das wäre dann ein Überbrückungsgeld, von dem wir Arbeitslosen nur träumen können!!! Und dann natürlich auch machen! Nämlich Aufbau einer eigenen Existenz.
Drittens: Falls der Mut fehlt,das Leben wirklich zu ändern:
Sozialhilfe beantragen, die "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" ehrlich angeben(Die werden dann natürlich von dem Hilfebedarf abgezogen),
abzüglich der Aufwendungen (Quittungen sammeln! Ordner kaufen, Locher und Hefter!!)
Es gibt dann ergänzende Sozialhilfe und natürlich Krankenversicherung für alle!
Wenn alle diese drei Lösungen nur auf unsägliches Jammern und Klagen Deiner Freundin stossen, dann ist es allerdings an Dir,
einen Therapieplatz für die Mutter zu besorgen,
Dich um die Kinder zu kümmern, und viel Kraft zu finden, diesen Prozess zu vollenden.
Das meine ich dann doch ziemlich
Ernst.

Ernst said at 12/26/2003 12:51 AM GMT


annie, wenn deiner freundin geholfen ist, wenn die ferienhäuser besser ausgebucht werden, so kann sie sich gerne an mich wenden. sie kann sich dann bei mir eine kostenlose beratung zum thema website aufbau und suchmaschinen marketing abholen, und wenn der fall wirklich so krass ist wie geschildert, dann setze ich ihr die website auch noch fuer lau ins netz - als kleines weihnachtsgeschenk :)

fröhliche weihnachten.
gerald

Gerald said at 12/26/2003 01:38 AM GMT


Ich bin beim Stellen von meinem Überbrückungsgeldantrag vom Arbeitsamt FALSCH BERATEN und AUSGETRICKST worden.

Überbrückungsgeld habe ich schon einmal von Mitte 2003 bis Anfang 2004 erhalten.
Leider erkrankte einer meiner Geschwister (1.Grades)innerhalb dieser Zeit so schwer, dass ich mich durch meine Pflegehilfe meiner selbständigen Tätigkeit nicht im erforderlichen Maße ausüben konnte. Deshalb mußte ich meine Firma wieder abmelden und mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Für eine erneute Förderung beriet mich der Arbeitsamtsberater Anfang Januar und gab mir den Antrag mit. Ich meldete meine neue Firma an und stellte den Antrag Anfang Januar 2004. Erst Anfang März 2004 erhielt ich einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung: eine erneute Förderung sei absolut nur nach einer Wartezeit von 24 Monaten möglich. Gegen diesen Bescheid habe ich sofort Widerspruch eingelegt, nachdem ich mich im Internet über die neue Gesetzeslage schlau gemacht hatte. Danach kann sehrwohl von der 24 Monateregelung in einem Fall wie meinem abgesehen werden, und eine Bewilligung ausgesprochen werden. Nach einem weiterem Monat Anfang April 2004 hat mir nun die Widerspruchsstelle ebenfalls einen Ablehnungsbescheid zugesandt.

Die KATASTROPHE ist damit für mich perfekt.
Das Überbrückungsgeld, dass ich zur Sicherung des Lebensunterhalts meiner Familie und zum Aufbau meiner Selbständigkeit dringend benötigte wird mir seit nun mehr als 3 Monaten verweigert. Ich war gezwungen diese Zeit abzuwarten und von geliehenen finanziellen Hilfen meiner Eltern zu leben. Um den Antrag nicht zu gefährden musste während dieser Zeit die Gewerbeanmeldung aufrecht erhalten werden. Dadurch war auch ein Alg-, Alh- oder Sozialhilfebezug ausgeschlossen. Durch die schlechte finanzielle Lage ist auch die selbständige Tätigkeit nach einem Monat zum erliegen gekommen. Rückwirkend ist das Alg nicht mehr zu bekommen. Der Arbeitsberater hat mich über die neue Gesetzeslage nicht informiert, obwohl er sehr wohl bescheid wuste. Der erste Ablehnungsbescheid enthielt auch keinen Hinweis auf den neuen § 57 SGB III sondern nur eine unvollständige Widergabe im Sinne der Amtsentscheidung und zur Ablenkung einige irrelevante Paragraphen.

Nun steht meine Familie nach 3 Monaten mit Schulden da. Ich müsste nun einen Rechtsanwalt mit der Einreichung einer Klage beauftragen. Wie jeder weis, arbeiten RA nicht ohne Honorar. Das Aamt hat durch diesen fiesen vorsätzlich ausgeführten Trick 3 Monate lang Geld gespart. Soviel zur risikolosen Selbständigmachung mit Überbrückungsgeld. Hoch lebe die Harz-Kommission und der Wunsch aus Arbeitslosen glückliche Unternehmer zu machen.

Wer kann mir da einen Ausweg aus dieser Misere raten?

Markus Müller said at 04/03/2004 11:00 PM GMT


Hey Markus,

ich wurde auch vom Arbeitsamt FALSCH Beraten und reingelegt. Die haben es bei mir mit einem anderen Trick gemacht. Ich habe mein vorheriges Beschäftigungsverhältniss gekündigt und mich dann gleich arbeitslos gemeldet. Natürlich bekam ich eine Sperrfrist, trotz Angabe der Gründe die dazu führten. In der Sperrzeit reichte ich meinen Antrag auf Ü-Geld ein. Schon hier hätten die Vermittler den Vertrag nicht annehmen dürfen, da die Berechnungsgrundlage fehlt. Aber Sie taten das.

Ich wurde gedrängt schnell einen Termin zu nennen, zu welchem ich mich selbstständig machen wollte. Und man erteilte mir keine Auskunft darüber, selbst auf mein Nachfragen, wie wichtig es ist diesen Termine einzuhalten.

Nach nun endlich 2 Monaten (2 Monate nach dem Datum der Angabe der Selbstständigkeit!!!) reichte ich die gesamten Unterlagen ein. Der Vermittler meinte, die Dauer mache kein Unterschied. Aber von wegen, nach nur 2! Tagen kam der Ablehnungsbescheid! Begründung: Kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhand. Denn die Frist beträgt max. 1 Monat und es ist ganz gar nicht egal ob man diese überzieht.

Bei mir war die Situation ähnlich haarsträubend. Ich wollte einen eigenen Laden eröffnen, das Startkapital für die Einrichtung hatte ich, aber ich brauchte das Ü-Geld für die monatliche Unterstützung. Den Mietvertrag hatte ich schon unterschrieben gehabt, da ich auf die Auszahlung der Mittel vertraut habe. Zum Glück saß ich in einer anderen Stadt. Gewerbe abmelden und erneut Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld abwarten und dann das gleiche Spiel nochmal von vorn, diesmal aber mit einen Existenzgründerberater der einen vor jedem Schritt begleitet. Hoffe, dass es jetzt was wird.

Bis dann,

Shizo

Shizo said at 08/02/2004 10:07 PM GMT


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